Fragen & Antworten (FAQs):

Wir rechnen sowohl nach § 300 als auch nach § 302 des SGB ab und halten uns strikt an die darin enthaltenen technischen Anlagen.
Ja, es werden auch die jeweiligen ALV berücksichtigt. Grundlage hierfür sind die Daten, die in der ABDA hinterlegt sind.
Jede definierbare Regelung, die in einem Vertrag getroffen wurde, kann in unserem Abrechnungssystem eingepflegt werden.
Prinzipiell wird mit den Werten, die auf dem Rezept stehen bzw. uns zum Drucken auf das Rezept übermittelt werden, abgerechnet. Selbstverständlich erfolgt vor der Abrechnung eine Prüfung der Daten auf Gültigkeit bzw. optimale Gestaltung.
Da unser System auf einer SQL-Datenbank basiert, können wir nahezu jede Auswertung realisieren.

Standardmäßig werden folgende Auswertungen geliefert:
- Abrechnung
- Kassenaufstellung
- Aufstellung der Zu- und Absetzungen
- Aufstellung der Rezeptrückgabe
- gewährte Skonti
- Import-Auswertung
- Wirtschaftlichkeitsreserve
- Status-Statistik
- Trendwerte
- Rabattauswertung
- Liste der Life-Style Medikamente
Mit RezInfo verfügen unsere Apothekenkunden über eine vorrangig auf die Anforderungen der Versandapotheken entwickelte Software.

Für unsere Kunden bedeutet dies Zusatznutzen ohne Zusatzkosten:
+ Umfangreiches Rezeptarchiv suchen, anschauen – im Regelfall 1-2 Tage nach Anlieferung online verfügbar
+ Verarbeitungsstatus der Rezepte
+ Online Korrektur – schnelle Kommunikation zwischen Korrekturteam und Apothekenteam
+ Rückforderungen von Rezepten (z.B. auf Patientenwunsch bei nachträglicher Einreichung der Zuzahlungsbefreiung etc.)
+ Auswertungen jeglicher Art: Kostenträger, Umsätze
+ Apothekendaten: Kosten, Rendite, Zugriffe
+ Rezeptdaten: Nutzerauswertung, Zuzahlungslisten, Medikationslisten
+ Stammdaten der Kassen
+ Informationen zu Kassenfusionen
+ Sonderpreisfunktionen
+ Zu- und Absetzungsverwaltung
+ Abrechnungsunterlagen
+ Benutzerverwaltung (jede einzelne Funktion ist im Zugriff steuerbar)

Downloads (nützliche Infos):

Die Technische Anlagen für die Abrechnung der Arzneimittel nach § 300 Ein kleiner Einblick in den ersten Teil der Abrechnungsgrundsätze für Arzneimittel
Die Technische Anlagen für die Abrechnung der Hilfsmittel nach § 302 Ein kleiner Einblick in den ersten Teil der Abrechnungsgrundsätze für Arzneimittel
Der Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes startete zum 01.09.2013 seine Tätigkeit.

Hier erfahren Sie mehr darüber:
www.dav-notdienstfonds.de